15 EuroIm Rahmen der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg (wir berichteten) hat die Landesregierung ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht. Grundprinzip ist, dass mehrere Baumbewirtschafter für zusammen mindestens 100 Bäume einen gemeinsamen Sammelantrag auf Förderung beim Regierungspräsidium stellen. Antragsfrist ist der 15. Mai 2015. Die Förderung erstreckt sich dann über fünf Jahre, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann. Die erste geförderte Schnittsaison ist der Winter 2015/2016. Sammelantragsteller können zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kommunen oder auch Streuobst-Initiativen sein.

Um das Förderprogramm, das Antragsverfahren und mögliche Hilfestellungen dafür im Detail vorzustellen, veranstaltet das Landratsamt Tübingen zusammen mit VIELFALT e.V. einen Informationsabend für potenzielle Sammelantragsteller am 11. Februar 2015 um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Mitveranstalter sind das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Regierungspräsidium Tübingen, deren Vertreter für Rückfragen zur Verfügung stehen werden.

Vereine, Verbände und Initiativen aus dem Streuobstbereich, die sich für das Programm interessieren, melden sich bis spätestens 4.2.2015 bei der Abteilung Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz des Landratsamtes per Fax oder per E-Mail an.

Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, findet auf dem Internet-Streuobstportal des Landes Informationen zu dem neuen Förderprogramm, die Broschüre zur Streuobstkonzeption Baden-Württemberg kann auf der Internet-Seite des MLR bestellt werden. Auskunft geben gerne auch die Kreisobstbauberater Frau Maurer und Herr Löckelt (07071 / 207-4057) sowie Herr Teichert von der VIELFALT-Geschäftsstelle (07473 / 270-1075).