Auch das gehört zur ehrenamtlichen Arbeit im Netzwerk Streuobst: Unnötige Korrespondenz.
Am 17.12. erreichte uns folgende Rechnung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA:

Gema-Rechnung

Dies machte eine Antwort nötig.

Sehr geehrte Frau …,
liebe GEMA!

Wir waren sehr erstaunt, von Ihnen eine Rechnung zu erhalten.

Das Mössinger Apfelfest ist eine regionale Veranstaltung, die 2015 zum neunten Mal stattfinden wird und ehrenamtlich organisiert wird. Wir – das Netzwerk Streuobst Mössingen – als Veranstalter legen Wert darauf, eine möglichst bunte Palette an Aktivitäten, an Teilnehmern und an Programmpunkten auf die Beine zu stellen, stets unter dem Fokus „Apfel“.

Vor drei Jahren, beim Apfelfest 2011, engagierten wir daher mit dem Künstler Hans Spielmann auch eine musikalische Darbietung für Kinder. Daraufhin erhielten wir von Ihnen eine Rechnung über 165,78 Euro für die Musiknutzung. Wenn ich Ihre Argumentation damals richtig verstanden habe, war dies – auch für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen – die absolute Untergrenze.

Wir bestreiten nicht den Sinn des Urheberrechts und unterstützen die Idee, dass Künstler für das von ihnen geschaffene ideelle Gut bezahlt werden. Wir können aber keine Verhältnismäßigkeit darin erkennen, dass für die einstündige Darbietung von Kinderliedern eine solche Summe verlangt werden muss, wenn die gesamte Veranstaltung ehrenamtlich organisiert wird und keinerlei Gewinn abwirft.

Wir hatten Ihnen diesen Sachverhalt bereits damals mitgeteilt. Da Sie aber auf Ihrem Standpunkt beharrten, übernahm die Stadt Mössingen damals dankenswerterweise die Rechnung.

Wir beschlossen daraufhin, bei zukünftigen Apfelfesten auf musikalische Darbietungen zu verzichten bzw. nur dann darauf zurückzugreifen, wenn gesichert wäre, dass die auftretenden Künstler sich selbst um die Abwicklung mit Ihrem Haus kümmerten. Dies war auch beim diesjährigen Auftritt der Bigband der Jugendmusikschule Steinlach der Fall.

Bestimmt verstehen Sie jetzt unser Erstaunen, von Ihnen eine Rechnung über 144,77 Euro zu erhalten für „Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern, Raumgröße (qm) 600“.

Wir werden diese Rechnung selbstverständlich nicht bezahlen, zumal sich der Eindruck aufdrängt, dass Sie solche Aufforderungen „auf Verdacht“ schreiben, denn der Rechnung liegt ein weiteres Schreiben bei, in dem Sie uns auffordern, auch die musikalischen Darbietungen bei den Apfelfesten 2012 und 2013 bei Ihnen anzumelden.

Dass Ihr – zusammen mit Formularen und Hinweisen – insgesamt sechsseitiges Schreiben uns kurz vor Weihnachten erreicht, Sie darin um eine „Antwort bis zum 24.12.2014“ bitten und uns gleichzeitig „Schadenersatzansprüche in Höhe der doppelten Vergütung“ androhen, dient der Sache von Musikschaffenden, Komponisten und Musikern keineswegs. Sie führt dazu, dass Musik in solchen Kontexten überhaupt nicht mehr aufgeführt wird.

Auch das Studium Ihrer Schreiben und die Formulierung des vorliegenden Briefs benötigte ehrenamtliche Stunden. Bitte bedenken Sie dies bei solchen pauschal versandten Rechnungen.

Mit freundlichen Grüßen