foerderprogramm_baumschnitt_200Vor gut einem Jahr wurde die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg vorgestellt (wir berichteten). Darin wurde unter anderem ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht (wir berichteten). Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann.

Auf welch großen Widerhall das Programm stieß, zeigen die gestern bekannt gewordenen Zahlen des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: über 1.000 Anträge für insgesamt über 400.000 Bäume wurden gestellt. Damit war das Programm deutlich überzeichnet. Und es war unklar, ob auch alle Anträge zum Zug kommen würden.

Denn aus dem Schreiben des Ministeriums an den Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) geht hervor, dass für die Förderung der ersten Schnittsaison 2015/16 etwa 3 Millionen Euro benötigt werden, im Haushalt sind jedoch nur 2,1 Millionen Euro eingestellt. Das Ministerium strebt allerdings an,

„dass die Förderung der für den Winter 2015/2016 beantragten und fachgerecht durchgeführten Schnittmaßnahmen erfolgen kann. Die hierzu noch erforderlichen Finanzressourcen haben wir im Rahmen des geplanten Nachtragsverfahrens zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 angemeldet.“

Konkret bedeutet dies, dass bereits Mitte Oktober an die Antragssteller, „die die Fördervoraussetzungen vollständig erfüllen“, eine schriftliche Bestätigung über das jeweils zuständige Regierungspräsidium verschickt werden wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann wieder über einen Auszahlungsantrag, der dem Bestätigungsschreiben beiliegt und nach erfolgtem Baumschnitt Anfang 2016 beim Ministerium eingereicht werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums an den LOGL als PDF (186 KB)