„Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welchen ökologischen Nutzen sie haben. Sie schützen den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und bieten die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Lebensmitteln. Sie sind zudem wichtig als Kalt- und Frischluftproduzenten für Siedlungsräume. Deshalb müssen wir sie konsequent schützen.“ (Ministerpräsident Winfried Kretschmann)
Am 9. Juli 2024 verabschiedete der Ministerrat die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030“ und setzte damit einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Nachdem in den Jahren 2020 bis 2022 ein Fachgutachten erstellt wurde, mit dem die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes vorbereitet wurde, liegt diese Konzeption nun vor und kann auf der Website des Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden. Oder hier:
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