Mundraub-Schild des Schwäbisches StreuobstparadiesesFrüher gab es im Schwäbischen den Brauch, dass ab einem bestimmten Datum nicht abgeerntete Früchte auf den Äckern und Wiesen eingesammelt werden durften. Das so genannte „Afterbergen“ gestattete es armen und bedürftigen Leuten, nach der Ernte auch auf fremdem Eigentum Früchte mitzunehmen. Dies ist aber aus gutem Grund schon lange nicht mehr erlaubt.

In der Bevölkerung hält sich auch hartnäckig die Ansicht, dass „Mundraub“, also das Mitnehmen einzelner Früchte für den direkten Verzehr, ein Kavaliersdelikt sei. Im deutschen Strafrecht ist der Begriff aber schon seit 50 Jahren abgeschafft. Damit ist es ein Diebstahl wie jeder andere auch.

Dennoch scheint es so, als häuften sich mittlerweile die Fälle von Obstdiebstahl – auch in Mössingen. In der letzten Woche erwischte es gleich drei Mitglieder des Netzwerks Streuobst. Hier auszugsweise der Mailwechsel dazu:

29. Oktober, 17:06 Uhr

„Frust! Ich war gerade auf unserer Wiese und der von meiner Kollegin nebendran. Letzte Woche hingen die beiden Bäume noch schön voller Schweizer Wasserbirnen und heute? Alles abgeerntet! Und nicht nur die Birnen, sondern auch die restlichen Äpfel. Rundherum schön platt getreten und Äste abgeknickt. Zum Glück haben wir dieses Jahr schon Saft gemostet.“

29. Oktober, 19:14 Uhr

„Dem kann ich mich anschließen. Auch uns wurde ein Apfel-Baum komplett abgeerntet. Brettacher, den ich vor 12 Jahren gepflanzt habe und der dieses Jahr zum ersten Mal richtig getragen hatte.“

30. Oktober, 9:32 Uhr

„Uns wurden auch einfach 2 Bäume abgeerntet, waren kleinere Bäume, aber trotzdem … Das Schild, das man beim Streuobstparadies bestellen kann, haben wir jetzt aufgehängt, aber ich finde es eigentlich gar nicht so gut. Zu viel Text und da geht’s hauptsächlich um Mundraub. Ich hab ja nichts dagegen, wenn man sich mal bissle bedient, sollen die Leute ruhig machen, aber gleich ganze Bäume abernten ist was anderes.“

Obstdiebstahl ist für die Bewirtschafter:innen von Streuobstwiesen extrem frustrierend, weil man wortwörtlich um die Früchte der Arbeit gebracht wird.
Und eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.