Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg möchte die Streuobstkonzeption des Landes überarbeiten und „an die aktuellen Bedarfe beim Streuobst“ anpassen. Im Vorfeld wurde daher ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Situation analysiert und darauf aufbauend Handlungsfelder benennt „sowie konkrete Maßnahmen und Handlungsoptionen für einen zukunftsfähigen, effizienten und innovativen Streuobstbau“ aufzeigt. Die Streuobstneukonzeption wird für Ende des Jahres 2022 erwartet.
Hier ist das Gutachten downloadbar.