Die Schnittgutabfuhr beginnt am Montag, 5.2 bis mindestens Sonntag, 25.2.24 im Gebiet zwischen Mössingen und Talheim entlang des Farrenberg-Osthangs auf einer Fläche von ca. 430 ha. Sollte die Witterung dies nicht zulassen, kann das Schnittgut selbstverständlich trotzdem bereitgelegt werden, die Abfuhr auf den jeweiligen Wegen wird erfolgen, sobald es technisch möglich sein wird. An den befahrbaren Wegen (s. Karte) wird das Material aus der Obstbaumpflege zur Unterstützung der Streuobstwiesenbewirtschafterinnen und -Bewirtschafter abgefahren und dient damit als Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kultur- und Naturlandschaft. Zudem stellt sie einen Beitrag zum Klimaschutz dar, da das Schnittgut energetisch verwertet wird. Bitte denken Sie beim Schneiden der Bäume daran, auch die Misteln zu entfernen, sie schwächen die Obstbäume und machen sie krankheitsanfällig. Zudem tragen befallene Bäume zur weiteren Ausbreitung der Misteln bei.
Zur Arbeitserleichterung aller Beteiligten werden zudem die Häckselplätze Belsen und Öschingen im selben Zeitraum ganztags von 8 bis 17 Uhr geöffnet sein. Weitere Angaben dazu werden im Amtsblatt sowie auf der Website der Stadt Mössingen, des Netzwerks Streuobst Mössingen und der projektbegleitenden Website energiebuendel.netzwerk-streuobst.de veröffentlicht.
Die Schnittgutabfuhr dient der Unterstützung der Streuobstwiesenbewirtschafterinnen und -Bewirtschafter und damit als Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kultur- und Naturlandschaft. Sie findet jedes Jahr in einem anderen Teilgebiet der Gemarkung Mössingen statt und deckt so in einem 5-Jahres-Zyklus alle Streuobstgebiete ab. Vorgesehen ist die Schnittgutabfuhr für Mitte Februar, gesammelt werden kann natürlich schon jetzt, die Schnittsaison ist eröffnet! Bitte denken Sie beim Schneiden daran, auch die Misteln zu entfernen, sie schwächen die Obstbäume und machen sie krankheitsanfällig.
Das Gebiet reicht vom Weg zur Lindenstelle im Südosten von Mössingen bis südlich von Talheim und umfasst die Gewanne Leinshalde, Unteres und Oberes Längenfeld, Vor der Lach, Auchtert, Bei der Linde, Ob der Ziegelhütte, Lehmgrube, Zieglertäle, Mühlwiesen, Degenholz, Gässleswiesen, Neue Wiesen, Hurst, Steinenbühl, Vor Buch, Bitzen, Wangen und Hinter Bollenhaus, wie die weißgestrichelte Abgrenzung auf der Abbildung zeigt. Entlang der gut befahrbaren Wege (weiß dargestellt) kann das Reisig bereits jetzt abgelegt werden. Dazu sollte es von den Anrainern gut zugänglich abgeladen und die anderen Bewirtschafter dadurch nicht behindert werden. Das Reisig darf vom Fahrweg aus nicht hinter den Gräben liegen, da sonst die Maschinen das Material nicht greifen können. Es darf nur holziges Material, kein Grünschnitt und keine Gartenabfälle bereitgelegt werden, da das Material geschreddert und energetisch verwertet wird.
Die Durchführung der Maßnahme wird von der Stadt Mössingen finanziert und über den Landschaftserhaltungsverband VIELFALT e.V. mit Landesmitteln gefördert. Die Schnittgutabfuhr wird „inklusiv“ von den Grüngruppen „Streuobst und Naturschutz“ der AiS (Arbeit in Selbsthilfe) durchgeführt. Begleitend werden Biotoppflegemaßnahmen auf der Gemarkung umgesetzt, ebenfalls im Auftrag der Stadt Mössingen und unterstützt durch VIELFALT e.V..
[Die ist eine aktualisierte Version der Erstveröffentlichung vom 20.12.2023.]
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