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Streuobstkonzeption 2030 verabschiedet

„Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welchen ökologischen Nutzen sie haben. Sie schützen den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und bieten die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Lebensmitteln. Sie sind zudem wichtig als Kalt- und Frischluftproduzenten für Siedlungsräume. Deshalb müssen wir sie konsequent schützen.“ (Ministerpräsident Winfried Kretschmann)

Am 9. Juli 2024 verabschiedete der Ministerrat die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030“ und setzte damit einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Nachdem in den Jahren 2020 bis 2022 ein Fachgutachten erstellt wurde, mit dem die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes vorbereitet wurde, liegt diese Konzeption nun vor und kann auf der Website des Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden. Oder hier:

Download Streuobstkonzeption 2030
Download Fachgutachten

Titelblatt der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030

Bürgerbeteiligung für den Streuobstbau

Neue Wege geht der Landkreis Böblingen. Die bestehende Streuobstkonzeption soll mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern fortgeschrieben werden. Auf einer eigenen Webseite wirbt der Landkreis dafür, dass sich Bewirtschafterinnen, Fachleute und Bürger mit Vorschlägen, Anmerkungen, Ideen und Wünschen daran beteiligen: „Aufbauend auf bereits vorhandene Aktivitäten sollen unter Vernetzung von Akteuren und mit Ihrer Beteiligung neue Maßnahmen erarbeitet werden. Sie können dabei Ideen einbringen, wie das Thema Streuobst noch besser ins Bewusstsein gerückt und wie Sie bei der Bewirtschaftung, Vermarktung etc. unterstützt werden können, um unsere wertvolle Kulturlandschaft dauerhaft zu erhalten.“

Hier geht’s zur Webseite.
Pressemitteilung des Landratsamts Böblingen

Baumschnitt-Förderung auf gutem Weg

foerderprogramm_baumschnitt_200Vor gut einem Jahr wurde die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg vorgestellt (wir berichteten). Darin wurde unter anderem ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht (wir berichteten). Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann.

Auf welch großen Widerhall das Programm stieß, zeigen die gestern bekannt gewordenen Zahlen des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: über 1.000 Anträge für insgesamt über 400.000 Bäume wurden gestellt. Damit war das Programm deutlich überzeichnet. Und es war unklar, ob auch alle Anträge zum Zug kommen würden.

Denn aus dem Schreiben des Ministeriums an den Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) geht hervor, dass für die Förderung der ersten Schnittsaison 2015/16 etwa 3 Millionen Euro benötigt werden, im Haushalt sind jedoch nur 2,1 Millionen Euro eingestellt. Das Ministerium strebt allerdings an,

„dass die Förderung der für den Winter 2015/2016 beantragten und fachgerecht durchgeführten Schnittmaßnahmen erfolgen kann. Die hierzu noch erforderlichen Finanzressourcen haben wir im Rahmen des geplanten Nachtragsverfahrens zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 angemeldet.“

Konkret bedeutet dies, dass bereits Mitte Oktober an die Antragssteller, „die die Fördervoraussetzungen vollständig erfüllen“, eine schriftliche Bestätigung über das jeweils zuständige Regierungspräsidium verschickt werden wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann wieder über einen Auszahlungsantrag, der dem Bestätigungsschreiben beiliegt und nach erfolgtem Baumschnitt Anfang 2016 beim Ministerium eingereicht werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums an den LOGL als PDF (186 KB)

Schnitt machen beim Schnitt machen

15 EuroIm Rahmen der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg (wir berichteten) hat die Landesregierung ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht. Grundprinzip ist, dass mehrere Baumbewirtschafter für zusammen mindestens 100 Bäume einen gemeinsamen Sammelantrag auf Förderung beim Regierungspräsidium stellen. Antragsfrist ist der 15. Mai 2015. Die Förderung erstreckt sich dann über fünf Jahre, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann. Die erste geförderte Schnittsaison ist der Winter 2015/2016. Sammelantragsteller können zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kommunen oder auch Streuobst-Initiativen sein.

Um das Förderprogramm, das Antragsverfahren und mögliche Hilfestellungen dafür im Detail vorzustellen, veranstaltet das Landratsamt Tübingen zusammen mit VIELFALT e.V. einen Informationsabend für potenzielle Sammelantragsteller am 11. Februar 2015 um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Mitveranstalter sind das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Regierungspräsidium Tübingen, deren Vertreter für Rückfragen zur Verfügung stehen werden.

Vereine, Verbände und Initiativen aus dem Streuobstbereich, die sich für das Programm interessieren, melden sich bis spätestens 4.2.2015 bei der Abteilung Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz des Landratsamtes per Fax oder per E-Mail an.

Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, findet auf dem Internet-Streuobstportal des Landes Informationen zu dem neuen Förderprogramm, die Broschüre zur Streuobstkonzeption Baden-Württemberg kann auf der Internet-Seite des MLR bestellt werden. Auskunft geben gerne auch die Kreisobstbauberater Frau Maurer und Herr Löckelt (07071 / 207-4057) sowie Herr Teichert von der VIELFALT-Geschäftsstelle (07473 / 270-1075).

Streuobstkonzeption Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellte am 25. August 2014 seine Streuobstkonzeption vor. Die 36-seitige Broschüre informiert über Vermarktung, Biodiversität und Sortenerhaltung, Forschung, Vernetzung sowie Fortbildung und stellt Modellprojekte vor, u.a. auch die „Mössinger“-Produktlinie des Netzwerks Streuobst. Neben vielen Informationen und Anregungen finden sich in der Konzeption auch Fördermöglichkeiten für Baumschnitt, Pflege, Bewirtschaftung und Vermarktung.

Streuobstkonzeption

Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg 2014

Weitere Informationen bietet darüber hinaus die Website www.streuobst-bw.info.

Das Netzwerk Streuobst Mössingen gab auf Anfrage des „Schwäbischen Tagblatts“ folgende Stellungnahme zur Streuobstkonzeption Baden-Württemberg ab:

Die neue Streuobstkonzeption des Landes ist ein Vorstoß in die richtige Richtung. Es ist erfreulich, dass auch die Politik zwischenzeitlich den Wert der örtlichen Streuobstwiesen erkannt hat. Dass man dieses Kulturgut ohne Förderung nicht mehr weiter erhalten kann und nur mit finanziellen Zuschüssen eine gute Pflege möglich sein kann, ist eine schon lange geforderte Verbesserung. Gerade in Mössingen mit dem „Netzwerk Streuobst“ und dem „OGV Mössingen“ wird gute Vorarbeit geleistet. Allein der OGV Mössingen hat 15 ausgebildete Fachwarte für Obst- und Garten und 2 LOGL-geprüfte Baumpfleger in seinen Reihen. Mit diesen Fachleuten ist das „Modul Baumschnitt“ – fachgerecht auszuführen – gegeben. Die 15 € pro Baum zweimal in 5 Jahren sind ein guter Anfang, die örtliche Kommune kann noch 5 € dazugeben. Sicher in der derzeitigen Mindestlohndiskussion kein überragender Betrag, doch bei guter Organisation eine mögliche Verbesserung. Dass die ganze Förderung noch mit organisatorischen Auflagen verbunden ist, erschwert sicher die Umsetzung. Hier könnte PLENUM einen wichtigen Beitrag leisten. Mit dem Mössinger Projekt vom Netzwerk Streuobst über die energetische Verwertung von Schnittmaterial ist eine gute Ergänzung möglich. Ein wichtiger Punkt ist noch die Preisgestaltung der Produkte. Die bis dato angekündigten Preise für Mostobst (3,5 €/dz) sind für die Erzeuger frustrierend. Aufpreisinitiativen mit garantierten Mindestpreisen, wie vom Beirat im „Streuobstparadies“ angedacht – für gesundes, ungespritztes Streuobst – ist ein Vorstoß in die richtige Richtung. Auch sollte – außer der Verwendung als Mostobst – über andere, höherwertige Produkte nachgedacht werden.

Der Tagblatt-Artikel dazu:

Tagblatt vom 30.8.2014

Tagblatt vom 30.8.2014

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