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Baumschnitt-Förderung auf gutem Weg

foerderprogramm_baumschnitt_200Vor gut einem Jahr wurde die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg vorgestellt (wir berichteten). Darin wurde unter anderem ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht (wir berichteten). Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann.

Auf welch großen Widerhall das Programm stieß, zeigen die gestern bekannt gewordenen Zahlen des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: über 1.000 Anträge für insgesamt über 400.000 Bäume wurden gestellt. Damit war das Programm deutlich überzeichnet. Und es war unklar, ob auch alle Anträge zum Zug kommen würden.

Denn aus dem Schreiben des Ministeriums an den Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) geht hervor, dass für die Förderung der ersten Schnittsaison 2015/16 etwa 3 Millionen Euro benötigt werden, im Haushalt sind jedoch nur 2,1 Millionen Euro eingestellt. Das Ministerium strebt allerdings an,

„dass die Förderung der für den Winter 2015/2016 beantragten und fachgerecht durchgeführten Schnittmaßnahmen erfolgen kann. Die hierzu noch erforderlichen Finanzressourcen haben wir im Rahmen des geplanten Nachtragsverfahrens zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 angemeldet.“

Konkret bedeutet dies, dass bereits Mitte Oktober an die Antragssteller, „die die Fördervoraussetzungen vollständig erfüllen“, eine schriftliche Bestätigung über das jeweils zuständige Regierungspräsidium verschickt werden wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann wieder über einen Auszahlungsantrag, der dem Bestätigungsschreiben beiliegt und nach erfolgtem Baumschnitt Anfang 2016 beim Ministerium eingereicht werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums an den LOGL als PDF (186 KB)

Schnitt machen beim Schnitt machen

15 EuroIm Rahmen der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg (wir berichteten) hat die Landesregierung ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht. Grundprinzip ist, dass mehrere Baumbewirtschafter für zusammen mindestens 100 Bäume einen gemeinsamen Sammelantrag auf Förderung beim Regierungspräsidium stellen. Antragsfrist ist der 15. Mai 2015. Die Förderung erstreckt sich dann über fünf Jahre, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann. Die erste geförderte Schnittsaison ist der Winter 2015/2016. Sammelantragsteller können zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kommunen oder auch Streuobst-Initiativen sein.

Um das Förderprogramm, das Antragsverfahren und mögliche Hilfestellungen dafür im Detail vorzustellen, veranstaltet das Landratsamt Tübingen zusammen mit VIELFALT e.V. einen Informationsabend für potenzielle Sammelantragsteller am 11. Februar 2015 um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Mitveranstalter sind das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Regierungspräsidium Tübingen, deren Vertreter für Rückfragen zur Verfügung stehen werden.

Vereine, Verbände und Initiativen aus dem Streuobstbereich, die sich für das Programm interessieren, melden sich bis spätestens 4.2.2015 bei der Abteilung Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz des Landratsamtes per Fax oder per E-Mail an.

Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, findet auf dem Internet-Streuobstportal des Landes Informationen zu dem neuen Förderprogramm, die Broschüre zur Streuobstkonzeption Baden-Württemberg kann auf der Internet-Seite des MLR bestellt werden. Auskunft geben gerne auch die Kreisobstbauberater Frau Maurer und Herr Löckelt (07071 / 207-4057) sowie Herr Teichert von der VIELFALT-Geschäftsstelle (07473 / 270-1075).

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