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Schnittprämie – Prüfungskriterien

Wie berichtet, informierte Kreisobstbauberater Joachim Löckelt am 11.3. bei einer Veranstaltung im Lehr- und Schaugarten des Obst- und Gartenbauvereins Mössingen über die Kriterien, die für die Vergabe der Schnittprämie angelegt werden. Die Fachwartvereinigung des KOV Tübingen hat die Ergebnisse der Veranstaltung kompakt zusammengefasst. Hier das Protokoll:

  1. Es soll ein fachgerechter Schnitt sein! Das kann bei Schnittkursen und durch „Lernen vom Baum“ eingeübt werden. Auch die Fachliteratur gibt wertvolle Hilfestellungen (z.B. „Naturgemäße Kronenpflege am Obsthochstamm“ von Hans-Thomas Bosch vom Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee).
  2. Es sollte für die Kontrolle erkennbar sein, dass auch geschnitten wurde! Das Abschneiden von zwei, drei Zweigen reicht nicht.
  3. Bei jüngeren Bäumen einen strukturierten Kronenaufbau anstreben, mit einer klaren Stammverlängerung (Gipfel), drei bis vier dominanten Leitästen und untergeordneten Seiten- bzw. Fruchtästen. Konkurrenztriebe und Gabelungen an den Spitzen der Stammverlängerung und der Leitäste entfernen.
  4. Die Krone soll nach oben offen sein, damit genügend Licht auf alle Astbereiche fällt und eine entsprechend gute Obstqualität erreicht wird.
  5. Bei älteren Bäumen lässt sich oft kein idealer Kronenaufbau mehr herstellen, aber auch hier soll neben dem abgetragenen Holz im unteren Bereich vor allem im oberen Bereich ausgelichtet werden.
  6. Der Baum soll in ein Gleichgewicht zwischen Triebwachstum und Fruchten kommen. Wenn er zu stark treibt, lichten Sie nur mäßig aus und lassen ihn zur Ruhe kommen. Wenn er kaum mehr Neutrieb zeigt, lichten Sie kräftiger aus und entnehmen einen Teil des abgetragenen herunterhängenden Fruchtholzes.
  7. Entfernen Sie an den Leitästen nach innen oder quer wachsende Langtriebe.
  8. Belassen Sie kurzes Fruchtholz als Sonnenschutz gegen Rindenschäden auf den Ästen – kein kahles Gerüst schneiden.
  9. Schneiden Sie letztjährige Triebe in der Regel nicht an (außer während der Erziehung der Mitte und der Leitäste) – die Neutriebe entweder lang lassen, so dass sie im Folgejahr fruchten oder ganz wegschneiden.
  10. Auf sichere Statik des Baumes achten, weit ausladende Äste bei Bedarf auf stammnähere Äste aufleiten.
  11. Keine großen Sägestellen (über 10 cm Durchmesser) am Grundgerüst, sie können über Pilzbefall zum Absterben des Baumes führen.
  12. Möglichst keine Rindenrisse an den Schnittstellen.
  13. Keine Stummel stehen lassen.

Baumschnitt-Förderung auf gutem Weg

foerderprogramm_baumschnitt_200Vor gut einem Jahr wurde die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg vorgestellt (wir berichteten). Darin wurde unter anderem ein neues Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen auf den Weg gebracht (wir berichteten). Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, in denen jeder angemeldete Baum maximal zweimal mit je 15 Euro pro Schnitt gefördert werden kann.

Auf welch großen Widerhall das Programm stieß, zeigen die gestern bekannt gewordenen Zahlen des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: über 1.000 Anträge für insgesamt über 400.000 Bäume wurden gestellt. Damit war das Programm deutlich überzeichnet. Und es war unklar, ob auch alle Anträge zum Zug kommen würden.

Denn aus dem Schreiben des Ministeriums an den Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) geht hervor, dass für die Förderung der ersten Schnittsaison 2015/16 etwa 3 Millionen Euro benötigt werden, im Haushalt sind jedoch nur 2,1 Millionen Euro eingestellt. Das Ministerium strebt allerdings an,

„dass die Förderung der für den Winter 2015/2016 beantragten und fachgerecht durchgeführten Schnittmaßnahmen erfolgen kann. Die hierzu noch erforderlichen Finanzressourcen haben wir im Rahmen des geplanten Nachtragsverfahrens zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 angemeldet.“

Konkret bedeutet dies, dass bereits Mitte Oktober an die Antragssteller, „die die Fördervoraussetzungen vollständig erfüllen“, eine schriftliche Bestätigung über das jeweils zuständige Regierungspräsidium verschickt werden wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann wieder über einen Auszahlungsantrag, der dem Bestätigungsschreiben beiliegt und nach erfolgtem Baumschnitt Anfang 2016 beim Ministerium eingereicht werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums an den LOGL als PDF (186 KB)

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